Ein Verkehrswertgutachten wird dann beauftragt, wenn Behörden, Eigentümer, Käufer, Firmen, Unternehmer, Erben, Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzämter und Gerichte eine objektive, unabhängige und nachvollziehbare Bewertung der Immobilie benötigen. Der Sachverständige erstattet das Verkehrswertgutachtens gemäß §194 BauGB mit seiner besonderen Fach- und Sachkunde sowie Erfahrung. Die Unparteilichkeit und Neutralität des Sachverständigen ... Read more