Aus juristischer Sicht wird eine leichtfertige Steuerverkürzung als mildere Form der Steuerhinterziehung bewertet. Sie kommt durch Fahrlässigkeit des Steuerpflichtigen zustande und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Für die Betroffenen ist die abgestufte Beurteilung einer steuerrechtlich relevanten Verfehlung als leichtfertige Steuerverkürzung von Vorteil, da sie im Gegensatz zur Steuerhinterziehung nicht als Straftat gilt.
Erfahren Sie in diesem Beitrag, was eine ... Read more