Kufstein/Tirol - Grundsätzlich kann jeder Eigentümer jede natürliche Person und jedes Unternehmen mit der Verwaltung einer Liegenschaft beauftragen. Natürlich kann auch einer der Eigentümer die Funktion des Hausverwalters immer auch selbst übernehmen. Bei größeren Liegenschaften werden meist professionelle Verwalter für das Objektmanagement bestellt. Im Umgang mit den Eigentümern von selbstgenutzten Wohnflächen, den Eigentümern die ... Read more