Spendiert der Chef in der fünften Jahreszeit seinen ihm unterstellten Mitarbeitern Krapfen, so kann er die Ausgaben für die Krapfen im besten Fall voll als Betriebsausgaben absetzen, sofern das die Firma genehmigt. Ist dies von Firmenseite nicht gewünscht, so kann der angestellte Chef seine privaten Ausgaben wenigstens in vollem Umfang als Werbungskosten geltend machen, da die Kosten beruflich veranlasst sind.
Damit das Finanzamt den Steuerabzug anerkennt, muss der Chef auf alle ... Read more