Der Abwicklungsvertrag ist eine einvernehmliche sowie ergänzende Regelung im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Alternative Bezeichnungen für Abwicklung sind Durchführung, Erledigung oder Vollzug.

Das Arbeitsverhältnis selbst wird mit dem Abwicklungsvertrag nicht aufgelöst; vielmehr werden die sich aus der Auflösung ergebenden Folgen und Konsequenzen einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Das geschieht in vielen Fällen ohne Groll und ... Read more