Arbeitnehmern entstehen bei dienstlichen Auswärtstätigkeiten Mehraufwendungen, z. B. für Verpflegung, Übernachtung oder Parkgebühren fürs Abstellen des Fahrzeugs. In der Regel werden sie vom Arbeitgeber steuerfrei in der tatsächlichen Höhe oder in Form einer Pauschale erstattet. Manche Firmen übernehmen die zusätzlichen Aufwendungen für ihre Mitarbeiter aber leider nicht, so dass Angestellte ihre Aufwendungen nur über die Einkommensteuererklärung geltend machen können. "Nicht nur, dass hierbei ... Read more