Berufstätige können ihre Fahrten zur Arbeit in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten ansetzen. Bereits ab 16 Kilometer einfacher Wegstrecke wird allein durch die Fahrtkosten die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro geknackt. Das bedeutet, dass sich alle anderen Werbungskosten zusätzlich steuerlich auswirken. Wer die Fahrtkosten in der Steuererklärung einträgt, kommt nicht darum herum, die Anzahl der Arbeitstage im Betrieb anzugeben.